Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Zweirädern  1. Geltungsbereich  2. Vertragsabschluss 3. Vertragspartner 4. Angebot und Vertragsschluss5. Widerrufsrecht 6. Preise und Versandkosten 7. Lieferung und Lieferungsverzug 8. Zahlung und Zahlungsverzug 9. Abnahme 10. Eigentumsvorbehalt 11. Garantie und Gewährleistung 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Allgemeine Geschäftsbedingungenfür die Reparatur und Wartung von Zweirädern 1. Auftragserteilung 2. Preisangaben und Kostenvoranschlag 3. Fertigstellung4. Abnahme 5. Berechnung des Auftrages 6. Zahlung 7. Erweitertes Pfandrecht 8. Verjährung der Haftung für Sachmängel 9. Haftung 10. Eigentumsvorbehalt 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand  

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Zweirädern

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen von AF Rad GmbH, Ihr Spezialist für Elektrofahrräder, an Verbraucher (§ 13 BGB). Durch Ihre Registrierung als Kunde sowie durch Abgabe einer Bestellung anerkennen Sie diese AGB und erklären sich mit diesen einverstanden. AF Rad GmbH ist berechtigt, die AGB jederzeit abzuändern. Mit der Abgabe einer Bestellung anerkennen Sie die geänderten AGB in der jeweils gültigen Version und erklären sich mit diesen einverstanden. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Kunden, gelten nur, wenn sie von AF-Rad anerkannt worden sind. Ohne die Zustimmung seitens des Kunden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Kauf leider nicht möglich.

2. Vertragsabschluss

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen.

3. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit: AF Rad GmbH Ihr Spezialist für Elektrofahrräder. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen MO, MI – FR Werktags von 9:00h bis 17:00h unter der Telefonnummer 0664 – 380 64 10 sowie per E-Mail unter office@af-rad.at.

4. Angebot und Vertragsschluss

4.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.4.2 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen.4.3 AF-Rad verkauft die Waren ausschließlich an Verbraucher und nur in handelsüblichen Mengen.4.4 Farbabweichungen zwischen den auf der Webseite angezeigten Farben und den wirklichen Farben der Modelle können abhängig von der Farbwiedergabe Ihres Computers auftreten. AF-Rad übernimmt daher keine Garantie dafür, dass die auf der Webseite angezeigten Farben den wirklichen Farben der Modelle entsprechen.

5. Widerrufsrecht

Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: AF Rad GmbH E-Mail: Office@af-rad.at WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Ende der Widerrufsbelehrung

6. Preise und Versandkosten

6.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.6.2 Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Sie finden eine Übersicht auf der Seite Versand.6.3 In den angegebenen Preisen sind die allfälligen Transportkosten jedoch noch nicht enthalten. Die Bezahlung der Waren erfolgt per Kreditkarte, Nachnahme oder Vorkasse

7. Lieferung und Lieferungsverzug

Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 3-5 Werktage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. AF-Rad haftet nicht für den voraussichtlichen Liefertermin. Die Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sie sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Streik, Aussperrung, etc., tritt Lieferverzug nicht ein.AF-Rad trägt keine Verantwortung bei Vorliegen von Lieferhindernissen im Bereich von Zulieferern und Produzenten. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit durch von AF-Rad nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht von AF-Rad. AF-Rad wird Sie diesbezüglich unverzüglich verständigen. AF-Rad ist daher berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn nicht zuzurechnende Lieferhindernisse auftreten. Schadenersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

8. Zahlung und Zahlungsverzug

8.1 Die Zahlung erfolgt per Überweisung(Vorkasse), Kreditkarte oder Barzahlung bei Abholung.8.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.8.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.8.4 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren. Verzugszinsen werden mit 5% über dem Basiszinssatzes berechnet zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. Abnahme

Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden, dieses gilt nicht, soweit den Käufer kein Verschulden trifft.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes gemäß den gesetzlichen Regeln vor. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache herausverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.

11. Garantie und Gewährleistung

Es kommt die gesetzliche Garantie von 6 Monaten und die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten zur Anwendung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind abnutzbare Teile, wie Reifen, etc. und der Akkupack. Eine bauliche Veränderung, etwaige Manipulation aber auch unsachgemäßer Gebrauch führen zum Erlöschen der Garantie/Gewährleistung. Schäden am Akkupack durch Glossary Link Tiefentladung (weil z.B. im Winter nicht aufgeladen) oder durch die Verwendung eines anderen Ladegeräts sind nicht von der Garantie/Gewährleistung umfasst. Die defekten Teile werden nach Wahl des Herstellers oder Fachhändlers repariert oder ausgetauscht. Die defekten Teile müssen für die Garantieabwicklung auf Kosten des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von zwei Jahren ab Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z. B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem gerügten Mangel geführt haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Stand 01. Juni 2012



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reparatur und Wartung von Zweirädern

1. Auftragserteilung

Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben. Der Auftragnehmer ist ermächtigt, Unteraufträge zu erteilen.

2. Preisangaben und Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preise erfolgen. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die verwendeten Einbau-/Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet, wenn kein Auftrag auf der Grundlage des Kostenvoranschlages erteilt wurde.

3. Fertigstellung

Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer unter Angaben der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Miet-Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

4. Abnahme

Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den der Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Berechnung des Auftrages

In der Rechnung sind die Preise für die Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wird auf Wunsch des Auftraggebers die Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes vereinbart, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind. Beanstandungen des Rechnungsbetrages oder der Werkstattleistung sind spätestens 2 Wochen nach Aushändigung des Auftragsgegenstandes und der Rechnung vorzubringen. Danach gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag als beiderseitig vereinbart

6. Zahlung

Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparatur-gegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

7. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftragsverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

8. Verjährung der Haftung für Sachmängel

Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.

9. Haftung

Bei durch den Auftragnehmer verursachten Schäden haftet dieser – soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden -. beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

10. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör- oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftrags-gegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.Stand 01. Juni 2012



Anbieterinformationen

AF Rad GmbH
Altbachstr. 18
3071 Böheimkirchen
Österreich
Telefon: +43 (0) 664 – 380 64 10
Website: www.af-rad.at
Email: office@af-rad.at

Rechtliche Angaben

Geschäftsführerrin: Margit Fleischl ( office@af-rad.at)
USt.ID.nr. gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: ATU79618834
Registergericht: St. Pölten
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: AF Rad GmbH (office@af-rad.at)

Technische Umsetzung und Gestaltung

Martin Böhm CSMB e.U. 
Bettina Ott

Bildquellen und -rechte

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